Post by OSWorX » Thu Sep 19, 2019 9:09 pm

Die Grundpreisverordnung als Bestandteil der Preisangabenverordnung gibt es zwar schon (mit leichten Anpassungen) 1985, dennoch entstehen immer wieder Diskussionen dazu und darüber.

Was heisst das eigentlich Grundpreis?
Es ist ein Hilfsmittel für Endkunden (Verbraucher) um so leichter Preisvergleiche machen zu können.
Beispiel: ein Produkt beinhaltet 275gr. zum Preis X.
Das gleiche Produkt gibt es auch mit 175gr. zum Preis Y.

Damit jetzt Kunden vergleichen können wie der Preis für beide Verpackungsgrößen zu 500gr oder 1kg aussieht (eben der Grundpreis), muss neben diesen Einzelpreisen der Grundpreis mit angeführt sein.
In jedem Supermarkt gängige Praxis, jedoch nicht immer in Webshops.

Dort muss der Grundpreis immer und überall angezeigt werden!
Nicht nur in der Produkteinzelansicht, sondern überall - z.B. Auflistungen, Vergleichstabellen, usw.

Und mehr noch: diese Grundpreise müssen für Endkunden nicht unbedingt unmittelbar daneben angezeigt werden, aber doch so, dass sie als Zugehörig zum Einzelpreis erkennbar sind.

Dazu gibt es auch jetzt ein neues Urteil des LG Hamburg vom 20.8.2019
Und ein Artikel dazu bei Online-Händler-News

Hinweis: bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung, können Ordnungsgelder bis zu einer Höhe von 25.000,- Euro verhängt werden!

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